Risikolebensversicherung – bei der Risikolebensversicherung vereinbaren Sie mit dem Versicherungsunternehmen eine Versicherungssumme, die bei Tod der versicherten Person fällig wird. Die Versicherung wird für eine bestimmte Zeit vereinbart und endet zum Ablauf. Es wird keine Leistung fällig, wenn die versicherte Person nicht im versicherten Zeitraum verstirbt. Die Höhe der Versicherungssumme ist frei wählbar, wobei der Versicherer für sich jeweils definiert, welche Mindest- & Höchstsumme versicherbar ist. Die Risikolebensversicherung wird häufig zur Absicherung des Hauptverdieners einer Familie vereinbart. Denn verstirbt der Versorger, ergibt sich eine finanziell schwierige Zeit für die Hinterbliebenen. Ebenso wird die Risikolebensversicherung für Firmeninhaber, Firmenpartner oder andere Schlüsselpersonen eines Unternehmens vereinbart. Gründe hierfür können die unkomplizierte Liquidation, Fortführung oder Verkauf einer Firma beim Tod des Firmeninhabers, die Abfindung von Angehörigen eines Geschäftspartners oder der schnelle Ersatz von qualifiziertem Personal sein. Ferner wird die Risikolebensversicherung nicht nur gerne von Banken in Verbindung mit der Vergabe von Immobiliendarlehen gesehen, sondern macht auch zur Absicherung von weiteren Kreditnehmern oder anderen Erben Sinn. Für unverheiratete Paare gibt es Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung zu beachten, um bei der Auszahlung der Versicherungssumme eine starke Steuerlast zu vermeiden. Gerne stricken wir, Ihr Versicherungsexperte in Essen Suri Finanz – Rahul Dominic Suri, das geeignete Paket mit Ihnen, damit Sie über die richtige Versorgung für Ihre Situation verfügen. Sterbegeldversicherung – hierbei vereinbaren Sie eine Versicherungssumme (i.d.R. zwischen 5.000 & 30.000€), um Ihre Angehörigen vor der finanziellen Belastung eines Begräbnisses im Todesfall zu schützen. Im Gegensatz zu der Risikolebensversicherung genießen Sie Versicherungsschutz, bis mit dem Tod der Versicherungsfall eintritt. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme garantiert gezahlt wird. Bei der Benennung von Bezugsberechtigten ist die Familie nicht zwingend vorgeschrieben. Auch verpflichtende Anteile müssen Sie nicht berücksichtigen. Sie könnten z.B. eine Versicherungssumme von 20.000€ wählen, 5.000€ für die Beerdigung einkalkulieren und die verbleibenden 15.000€ in ungleichen Teilen an Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Tierschutzvereine, Kirchen etc. vermachen. Sie können sogar Ihre eigene Beerdigung vorher selber planen, sodass sich Ihre Familie im Trauerfall nicht mit dieser Aufgabe belasten muss und Ihre Wünsche für Ihre Bestattung umgesetzt werden. Der Beitrag zur Sterbegeldversicherung wird gerne für eine limitierte Dauer, die man im Vorfeld mit dem Versicherer vereinbart, gezahlt. Z.B. entscheidet sich Max Mustermann (50 Jahre alt) eine Sterbegeldversicherung über die Versicherungsagentur in Essen zu vereinbaren. Er möchte aber zum Rentenbeginn keine Beiträge mehr zahlen und vereinbart eine 17jährige Beitragslaufzeit. Selbstverständlich läuft sein Versicherungsschutz bis zum Tod weiter. Um Ihre Angehörigen oder sich selbst sinnvoll abzusichern, gibt es vielfältige Möglichkeiten für jede Lebenssituation. Reden Sie mit Suri Finanz – Rahul Dominic Suri, Ihrem Versicherungsagenten vor Ort in Essen. Ihr Partner in Essen hilft Ihnen zu klären, welche Absicherung sich für Ihre Situation eignet.
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